Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Zusammenarbeit mit CloseScale.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Marc Müller, CloseScale, Karlsbader Straße 6, 94036 Passau (nachfolgend „CloseScale“)
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen CloseScale und seinen Auftraggebern über Vertriebsdienstleistungen, insbesondere B2B-Terminierung, Lead-Generierung (Tech-Lead-Gen) und die Führung von Abschlussgesprächen (High-Ticket-Closing).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern werden keine Verträge geschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn CloseScale ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder im Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein individuelles Angebot von CloseScale in Textform annimmt oder CloseScale einen Auftrag in Textform bestätigt.
§ 3 Leistungen
(1) CloseScale erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen, insbesondere die Recherche von Zielunternehmen und Ansprechpartnern, die telefonische Erstansprache, die Qualifizierung von Interessenten, die Vereinbarung von Gesprächsterminen sowie die Führung von Abschlussgesprächen auf Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers.
(2) CloseScale schuldet die sorgfältige Erbringung dieser Tätigkeiten, nicht aber eine bestimmte Anzahl von Terminen, Leads oder Abschlüssen oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Vertragsabschlüsse mit Interessenten kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Interessenten zustande; CloseScale ist nicht zum Abschluss von Verträgen im Namen des Auftraggebers bevollmächtigt, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
(3) Was als qualifizierter Termin gilt, legen die Parteien im Angebot fest. Fehlt eine solche Festlegung, gilt ein Termin als qualifiziert, wenn eine entscheidungsbefugte Person des Zielunternehmens einem konkreten Gesprächstermin mit dem Auftraggeber zugestimmt hat.
(4) CloseScale darf für die Leistungserbringung übliche Hilfsmittel einsetzen, etwa CRM-, Telefon- und Kalendersoftware. Der Einsatz von Subunternehmern wird vorher mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt CloseScale rechtzeitig alle für die Ansprache nötigen Informationen zur Verfügung, insbesondere zu Produkt, Zielgruppe und Terminverfügbarkeiten.
(2) Der Auftraggeber nimmt vereinbarte Termine wahr oder sagt sie rechtzeitig ab.
(3) Stellt der Auftraggeber Kontaktdaten zur Verfügung, etwa Adresslisten, sichert er zu, dass deren Nutzung für die telefonische Ansprache rechtlich zulässig ist. Er stellt CloseScale insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 5 Rechtmäßige und faire Ansprache
(1) CloseScale ruft ausschließlich Unternehmen an und nur, soweit dies nach § 7 UWG zulässig ist, insbesondere wenn eine mutmaßliche Einwilligung des angerufenen Unternehmens anzunehmen ist.
(2) CloseScale macht bei der Ansprache keine irreführenden Angaben, etwa zu einem nicht bestehenden Vorkontakt.
(3) Widerspricht ein angerufenes Unternehmen einer weiteren Ansprache, wird es nicht erneut kontaktiert.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, zum Beispiel als Vergütung pro qualifiziertem Termin oder Lead, als Pauschale, als Stundensatz oder als erfolgsabhängige Provision beim Closing.
(2) Solange CloseScale die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Andernfalls verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bei einer Vergütung pro Termin rechnet CloseScale auf Grundlage einer Terminübersicht ab, die dem Auftraggeber mit der Rechnung übermittelt wird. Wie mit Terminen umgegangen wird, die der Gesprächspartner nicht wahrnimmt, etwa durch einen Ersatztermin, regelt das Angebot.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Ist nichts vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen, insbesondere bereits vereinbarte Termine, sind zu vergüten.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Preise, Kundendaten und Geschäftsgeheimnisse, auch nach Vertragsende vertraulich.
§ 9 Datenschutz
(1) Beide Parteien halten die geltenden Datenschutzvorschriften ein, insbesondere die DSGVO.
(2) Soweit CloseScale personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 10 Haftung
(1) CloseScale haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) CloseScale haftet nicht dafür, dass zwischen dem Auftraggeber und den kontaktierten Unternehmen Verträge zustande kommen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Passau, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
